Erklärung zur Barrierefreiheit

Das 1.000-Mbit-Internet der Stadtwerke Oldenburg i.H.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.swo-breitband.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Auf Basis eines umfangreichen Prüfberichts zur Prüfung unseres Webauftritts auf Barrierefreiheit der Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vom 23.05.2024 (s. Anhang) wird diese Seite aktuell überarbeitet. Kritikpunkte an der Barrierefreiheit werden dabei behoben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache auf den wesentlichen Seiteninhalten
  • Herstellung einer zusätzlichen Tastaturbedienung
  • Herstellung von Alternativtexten
  • Beschriftung von Formularelementen und Grafiken
  • Kontrastverhältnisse Text im Vordergrund und Hintergrundfarben
  • Automatischer Umbruch in Teilen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.06.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf der vereinfachten Prüfung vom BITV 2.0 vom 23.05.2024 und § 14 LBGG, d. h. es wurde eine reduzierte Webseitenauswahl als auch nur eine geringe Auswahl der gesetzlichen Anforderungen geprüft.

Diese vereinfachte Überwachung folgt dem Ansatz, stichprobenartig Mängel des Angebots festzuhalten, welche klar die Nicht-Konformität des Angebots belegen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.06.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns unter den folgenden Kanälen erreichen:

per E-Mail: glasfaser@swo-holstein.de

per Telefon: 04361-6590020

postalisch: Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

PRÜFBERICHT